09.03.2021 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 299/2021

Evaluierung des Mindestlohngesetzes

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert, die Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte zu nutzen. In einem Antrag (19/27319) kritisiert sie, dass fünf Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland dieser weder armutsfest noch existenzsichernd sei. Der Mindestlohn müsse sich an der Schwelle von 60 Prozent des nationalen Medianlohns orientieren, schreiben die Abgeordneten und verweisen darauf, dass auch die Mindestlohnkommission Defizite bei der Umsetzung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) beobachtet habe.

Die Linke fordert unter anderem, den Mindestlohn in einem einmaligen Schritt auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben und danach jährlich entsprechend der Tariflohnentwicklung anzupassen. Im MiLoG soll eine gesetzliche Klarstellung dahingehend erfolgen, dass in der Geschäftsordnung der Kommission keine Regelungen enthalten sein dürfen, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen. Darin soll nach den Vorstellungen der Linken außerdem eine regelmäßige Evaluation alle fünf Jahre verankert werden. Außerdem müsse die Wirksamkeit der Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhöht werden, heißt es in dem Antrag.

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