Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern. In einem Antrag (19/27299) begründet sie ihre Initiative unter anderem damit, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Koalitionsfraktionen von Beginn an unter Kostenvorbehalt gestanden habe. Neu geschaffene Teilhabeleistungen sollten nicht zu höheren Kosten führen, entsprechend sei der leistungsberechtigte Personenkreis nicht ausgeweitet worden. Betroffene Leistungsberechtigte würden nach Inkrafttreten des BTHG von Kürzungen des Bedarfs und der bewilligten Leistungen berichten. „Das ist völlig inakzeptabel“, schreibt Die Linke.
Sie fordert, das gesamte Teilhaberecht grundlegend zu überarbeiten, die Teilhabeleistungen menschenrechtskonform auszugestalten und die Leistungen bedarfsdeckend und solidarisch zu finanzieren. Voraussetzung dafür müssten unter anderem eine flächendeckende inklusiv ausgestaltete barrierefreie Infrastruktur und bundesweit einheitliche Kriterien für die Ansprüche und Bedarfe der Leistungsberechtigten sein. Anspruch auf Leistungen sollen alle Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, unabhängig von Art und Ursache der Behinderung, fordert die Fraktion.