09.03.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 301/2021

Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs

Berlin: (hib/HAU) Im „Masterplan Schienenverkehr“, der im Rahmen des Schienenpaktes im Juni 2020 veröffentlicht wurde, ist der Schienengüterverkehr laut Bundesregierung umfassend verankert, „unter anderem mit dem Ziel eines Marktanteils vom mindestens 25 Prozent bis 2030“. In Umsetzung der Vereinbarung innerhalb der Bundesregierung, den Verkehrssektor bis 2050 vollständig zu dekarbonisieren, seien darüber hinaus weitere Schritte und Maßnahmen zur Vergrößerung des Anteils des Schienengüterverkehrs über das Jahr 2030 hinaus zu definieren, heißt es in der Antwort der Regierung (19/26748) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26410). Die fünf Sofortmaßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr - Absenkung der Trassenpreise, Umsetzung des 740-Meter-Netzes, das Bundesprogramm „Zukunft SGV“ zur Förderung von Innovationen, die „Zugbildungsanlage der Zukunft“ und unternehmerische Beiträge des Sektors - befänden sich alle in der Umsetzung, schreibt die Regierung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördere zudem seit dem 1. Juni 2018 anteilig die Trassenentgelte im Schienengüterverkehr. In 2021 stünden dafür 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Weiter wird darauf verwiesen, dass das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ am 20. Mai 2020 mit einem Volumen von 30 Millionen Euro pro Jahr gestartet sei und auch in der aktuell konjunkturell schwierigen Phase als weitere Sofortmaßnahme Innovationen in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik finanziell unterstützen soll. Mit der durch die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossenen Förderung der Anlagenpreise werde eine weitere Maßnahme zur Stärkung des Schienengüterverkehrs umgesetzt. Die wettbewerbsneutrale Förderung mit dem Fokus auf den Einzelwagenverkehr sei am 13. Dezember 2020 gestartet worden. „In diesem Jahr stehen 80 Millionen Euro zur Verfügung“, heißt es in der Antwort.

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