09.03.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 302/2021

Bericht über gesundheitliche Folgen des Mobilfunks vorgelegt

Berlin: (hib/CHB) An der Einschätzung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Beschwerden elektrosensibler Personen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern nicht nachweisbar ist, hat sich nichts geändert. Dies geht aus dem Neunten Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen (19/27327) hervor, der als Unterrichtung dem Bundestag zugeleitet worden ist.

Der Bundestag hat die Bundesregierung im Jahr 2002 beauftragt, alle zwei Jahre einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Dieser befasst sich mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in einem Frequenzbereich von 100 Kilohertz (kHz) bis 300 Gigahertz (GHz), wie er beispielsweise von Mobilfunk, Schnurlostelefonen, WLAN und Babyüberwachungsgeräten genutzt wird.

Wie aus dem jüngsten Bericht hervorgeht, gibt es nach wie vor keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass sogenannte nicht-thermische Wirkungen bei niedrigen Intensitäten hochfrequenter Felder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Wissenschaftliche Unsicherheiten bestünden allerdings weiter hinsichtlich der Frage, ob eine intensive Handynutzung über mehr als 15 Jahre möglicherweise Langzeitrisiken berge.

Mit der Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G hätten sich in Teilen der Bevölkerung die Bedenken gegenüber möglichen gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks verstärkt, heißt es im Bericht weiter. Ob der Netzausbau zu einer wesentlich höheren Belastung der Bevölkerung führe, bleibe zu beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können.

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