09.03.2021 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 304/2021

Ministerien beauftragen Visagisten

Berlin: (hib/PK) Neben der Bundeskanzlerin greifen auch Bundesministerien auf die Dienste von Visagisten zurück. Das geht aus der Antwort (19/27101) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26468) der AfD-Fraktion hervor.

Demnach entstanden im Bundesfinanzministerium zwischen Januar 2011 und Februar 2021 Kosten in Höhe von rund 900 Euro für die Inanspruchnahme von Visagisten. Im Bundesinnenministerium entstanden im zweiten Halbjahr 2020 Kosten von rund 2.100 Euro für Visagisten, die anlässlich von fünf Online-Konferenzen mit medialer Begleitung engagiert wurden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kam den Angaben zufolge seit 2018 auf Kosten in Höhe von rund 13.600 Euro für die Inanspruchnahme von Visagisten. Im Bundesumweltministerium beliefen sich zwischen 2011 und 2021 die Kosten für Visagisten auf rund 23.500 Euro, im Bundesforschungsministerium waren es im selben Zeitraum rund 6.300 Euro.

Auch das Verteidigungsministerium hat in der Vergangenheit für öffentliche Termine Leistungen für Make-up und Frisur in Anspruch genommen. Kosten wurden nicht genannt.

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