10.03.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 307/2021

Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus

Berlin: (hib/AHE) Über die seit 2020 geltenden Visaerleichterungen zwischen der EU und Belarus informiert die Bundesregierung auf Linken-Anfrage. Profitieren soll vor allem die Zivilgesellschaft.

Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung am 1. Juli 2020 beträgt die allgemeine Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf ein Schengen-Visum 35 Euro. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/26844) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26458) schreibt, betrug die Gebühr zuvor 80 Euro.

Das Visumerleichterungsabkommen sehe unter anderem Erleichterungen beim Nachweis des Reisezwecks und eine verstärkte Erteilung von Jahres- und Mehrjahresvisa für bestimmte Personengruppen, für alle Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine Regelbearbeitungszeit bei Visumanträgen von zehn Kalendertagen nach Antragseingang vor. So seien Kinder unter zwölf Jahren, Schüler, Studenten, Postgraduierte und Lehrpersonal zu Studienzwecken, an wissenschaftlichen, akademischen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten Beteiligte, Mitglieder der Zivilgesellschaft und weitere Personengruppen insbesondere zu Austauschveranstaltungen von der Visumgebühr vollständig befreit.

Aufgrund der pandemiebedingten EU-weiten Einreisebeschränkungen sei die Wirkung des Abkommens bislang begrenzt geblieben, da Gebietsansässige von Belarus für eine Reihe von Reisezwecken bei Kurzzeitaufenthalten (insbesondere bestimmte Besuchsreisen und touristische Reisen) derzeit noch nicht in die Europäische Union beziehungsweise nach Deutschland einreisen dürfen.

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