11.03.2021 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 312/2021

Gesetz soll Export-Unternehmen entgegenkommen

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen“ (19/27451) vorgelegt. Mit den Änderungen wolle sie von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen entgegenkommen, erklärt die Bundesregierung. Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Bereich der Außenwirtschaft sollten vorerst keine Gebühren eingeführt werden. Eigentlich müssten Unternehmen der Exportindustrie für Leistungen im Bereich der Exportkontrolle bei Dual-Use-Gütern, Rüstungsgütern oder Kriegswaffen und der Investitionsprüfung Gebühren entrichten. Nun solle per Gesetz die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erlass einer Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden. „Dies ermöglicht die Einführung von Gebühren nach Ablauf des Gebührenmoratoriums ohne erneute Gesetzesänderung“, begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen. Außerdem werde das Außenwirtschaftsgesetz um Änderungen ergänzt, die sich aus EU-Vorgaben ergeben, heißt es weiter. Kosten werde das Gesetz nicht nach sich ziehen.

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