11.03.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 313/2021

Terrorismusverfahren der Bundesanwaltschaft

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen Staatsschutzdelikten im Jahr 2020 gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26695). Wie aus der Antwort hervorgeht, hat der GBA im Jahr 2020 168 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus, 372 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, 149 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum sogenannten Islamischen Staat, zehn Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Rechtsterrorismus in Deutschland, ein Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen Rechtsterrorismus, vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Linksterrorismus/-extremismus in Deutschland und drei Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen Linksterrorismus eingeleitet. Weitere Verfahren seien von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden.

Zu Staatsschutzdelikten zählt der Antwort zufolge unter anderem die Mitgliedschaft in einer inländischen oder ausländischen terroristischen Vereinigung. Zudem könne der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) nach Vorgabe des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) unter bestimmten Voraussetzungen die Verfolgung von weiteren staatschutzrelevanten Straftaten an sich ziehen. Dazu gehöre beispielsweise die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die einschlägige Befugnisnorm des GVG werde bei der Einleitung oder Übernahme eines Ermittlungsverfahrens allerdings nicht in den elektronisch geführten Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts erfasst. Zu den diesbezüglichen Fragen könne daher nicht Stellung genommen werden.

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