11.03.2021 Finanzen — Antwort — hib 314/2021

Bundesregierung sieht Wirkung des Konjunkturpakets positiv

Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung bewertet die Wirkung des Konjunkturpakets aus dem Jahr 2020 positiv. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/26909) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26508). Dies gilt unter anderem für die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze. Erste Studien deuteten darauf hin, dass dadurch ein Anstieg des Konsums erreicht wurde. So hätten Supermärkte die Senkung der Umsatzsteuersätze fast vollständig an ihre Kunden weitergegeben. Die Teuerungsrate des Verbraucherpreisindex lag entsprechend in der zweiten Jahreshälfte deutlich unter der des Vorjahres, so die Bundesregierung. Für die Verbraucher bedeutete dies bei gleichem Einkommen einen Kaufkraftgewinn.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei nach vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamts 2020 zwar um 5,0 Prozent zurückgegangen. Der Rückgang des BIP dürfte jedoch nach Einschätzung der Bundesregierung dabei weniger stark ausgefallen sein, als dies ohne die Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Dafür sprächen die Konjunkturprognosen verschiedener Institutionen, die sich im Jahresverlauf spürbar aufgehellt hätten.

Zu verschiedenen Einzelmaßnahmen des Konjunkturpakets liegen der Bundesregierung noch keine Daten zur Bewertung vor. So ist etwa noch unklar, wie die Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage wirkte und wie hoch der Anteil der Elektro- und Hybrid-Autos mit Innovationsprämie an allen Neuzulassungen 2020 war.

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