11.03.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 315/2021

Kein Staatsvertrag zur Lärmbelastung durch Flughafen Lüttich

Berlin: (hib/HAU) Den Abschluss eines Staatsvertrages mit der belgischen Regierung, welcher die Lärmbelastung durch den Flughafen Lüttich (Belgien) auf deutschem Gebiet näher regelt, zieht die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht in Betracht. Eine beispielhafte Auswertung der Überflughöhe über Aachen lasse erkennen, dass die durchschnittliche Überflughöhe für An- und Abflüge den Flughafen Lüttich betreffend etwa 4.000 Meter betrage. „In diesen Höhen ist nicht mit unzumutbarem Fluglärm zu rechnen“, heißt es in der Antwort der Regierung (19/27008) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26661).

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