11.03.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 316/2021

Kontamination von Lebensmitteln mit Ethylenoxid

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/27088) für das Gesundheitsrisiko durch die Kontamination von Lebensmitteln mit Ethylenoxid. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, in welchen Ländern die Verwendung von Ethylenoxid zur Sterilisation von Lebensmitteln noch zulässig ist. Aufgrund seiner antibakteriellen, viruziden sowie fungiziden Eigenschaften wird das Gas unter anderem auch zur Sterilisation von Lebensmitteln wie Gewürzen, Nüssen und Ölsaaten eingesetzt. In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid aufgrund seiner kanzerogenen, mutagenen sowie reproduktionstoxischen Eigenschaften seit dem Jahr 1981 nicht mehr zulässig.

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