11.03.2021
Verteidigung — Antwort — hib 317/2021
Kein Verstoß gegen Bundespersonalvertretungsgesetz
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung erkennt keinen Verstoß gegen Paragraf 66 des Bundespersonalvertretungsgesetzes durch die Leitung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in den Jahren 2017 bis 2020. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/26670) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26332) mit. Das in Paragraf 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes verankerte Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Leitung der Dienststelle und Personalrat lasse ein Abweichen vom Monatsrhythmus bei den gemeinsamen Besprechungen zu, wenn aus beider Sicht aktuell kein Bedarf für eine Besprechung besteht.