11.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 318/2021

Regierung: FDJ ist kein Beobachtungsobjekt des BfV

Berlin: (hib/STO) Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) ist laut Bundesregierung kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26625) weiter ausführt, gilt das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1954 ausgesprochene Verbot der „FDJ in Westdeutschland“ im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die FDJ sei nach der Wiedervereinigung vom Verbot nicht umfasst worden, da sie eine eigene juristisch unterscheidbare Person darstelle und als Verein mit Rechtsnachfolge der FDJ in der ehemaligen DDR fortgesetzt worden sei. Der Webseite der FDJ sei zu entnehmen, „dass sie sich als Fortführung der bestehenden Jugendorganisation der DDR ansieht“.