Klarheit für Datenschutz in der Telekommunikation
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen vor allem im Telekommunikationsbereich schaffen. Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden, erklärt die Bundesregierung im „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (19/27441). Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG würden daher in einem eigenen Gesetz zusammengefasst.
Bezüglich des Speicherns und Auslesens von Informationen auf Endeinrichtungen soll es den Angaben zufolge künftig eine Einwilligungserfordernis geben, die sich eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie orientiert. Gleichzeitig erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mehr Befugnisse - er oder sie soll die Datenschutzbestimmungen im TKG überwachen und Bußgelder verhängen.
Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten für den Bund, vor allem weil Datenschutzbeauftragte nun auch Bußgelder verhängen und etwa bei Messengerdiensten häufig mit Unternehmen zu tun haben könnten, die ihren Sitz im Ausland haben - was Verfahren verkomplizieren dürfte. Erforderlich würden zwei zusätzliche Stellen im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und eine im mittleren Dienst im Einzelplan 21 (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), heißt es dazu.