12.03.2021 Gesundheit — Antwort — hib 326/2021

Entscheidungen im Einzelfall möglich

Berlin: (hib/PK) Die Coronavirus-Impfverordnung ermöglicht nach Angaben der Bundesregierung auch Entscheidungen im Einzelfall. So hätten Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bestehe, mit hoher oder erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung, heißt es in der Antwort (19/27312(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/26756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion.

Die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung stehe Personen in stationären Einrichtungen ebenso offen wie Personen, die zu Hause leben.