Stabilitätsrat sieht weiterhin Ausnahmesituation
Berlin: (hib/AB) Der Stabilitätsrat ist der Ansicht, dass auch für das Jahr 2021 eine Naturkatastrophe beziehungsweise außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikels 109 des Grundgesetzes festgestellt werden kann. Er geht davon aus, dass Deutschland ab dem Jahr 2024 die Obergrenze des strukturellen Defizits von 0,5 Prozent des Bruttosozialprodukts (BIP) wieder einhalten kann. Das geht aus einer Unterrichtung (19/27454) zur Tagung des Stabilitätsrats am 18. Dezember 2020 hervor. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Zentrale Aufgabe des Rates ist die Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder.
Der Unterrichtung zufolge erwartet der Stabilitätsrat, dass die Obergrenze von 0,5 Prozent des BIP für das strukturelle Defizit in den Jahren 2020 und 2021 in zulässiger Weise überschritten wird. Das gesamtstaatliche Defizit werde 2020 voraussichtlich bei fünf Prozent des BIP, im Jahr 2021 bei rund sieben Prozent des BIP liegen. Die Projektion für das Jahr 2021 habe sich im Vergleich zum Oktober verschlechtert, da die pandemiebedingten Unternehmenshilfen nach Beschluss des Bundestags über den Bundeshaushalt 2021 im Jahr 2021 fortgesetzt werden; dafür sei für 2020 mit einem geringeren Staatsdefizit zu rechnen als ursprünglich erwartet.
Der Stabilitätsrat begrüßt das Vorgehen in der europäischen Haushaltsüberwachung, die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch für 2021 beizubehalten. In den Jahren 2022 und 2023 werde mit dem erwarteten Abbau des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits um mehr als 0,5 Prozent des BIP der Richtwert der europäischen Haushaltsüberwachung für eine Rückführung des strukturellen Defizits erfüllt.