15.03.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 331/2021

Auswirkungen der TA Luft auf Nutztieranlagen

Berlin: (hib/CHB) Als Folge des im Dezember 2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs der novellierten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) müssen schätzungsweise 175 Nutztieranlagen mit Abluftreinigungseinrichtungen ausgestattet werden. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27165) auf eine Kleine Anfrage (19/26721) der FDP-Fraktion, die sich nach den Auswirkungen der TA Luft auf die Nutztierhaltung erkundigt hat.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass wegen der neuen Auflagen zur Mehrphasenfütterung etwa 390 Anlagen der Schweinehaltung und rund 40 Anlagen der Geflügelhaltung neue Fütterungssysteme erhalten müssen. „Etwaige Zielkonflikte zwischen den Erfordernissen des Tierwohls und des Immissionsschutzes wurden im Entwurf der TA Luft berücksichtigt“, heißt es in der Antwort.

Außerdem widerspricht die Bundesregierung der Annahme der Fragesteller, dass sie bei der Minderung der Ammoniakemissionen über europarechtliche Anforderungen hinausgehe. Vielmehr lägen die im Entwurf der TA Luft festgelegten Werte innerhalb des von der EU explizit eingeräumten Spielraums.

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