16.03.2021 Finanzen — Anhörung — hib 336/2021

Kritik an Entwurf zur Aufsicht über Wertpapierinstitute

Berlin: (hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26929) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung von Katja Hessel (FDP) auf Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf regelt die Aufsicht über Wertpapierinstitute, die keine Banken sind, also keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen, sondern ausschließlich Wertpapierdienstleistungen erbringen. Bisher ist die Aufsicht über solche Institute ebenso wie die über Banken im Kreditwesengesetz geregelt. Aus diesem soll sie nun herausgelöst werden. Hierdurch soll für etwa 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden, zum Teil verbunden mit geringeren Regulierungsanforderungen.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte die geplante Herauslösung aus dem umfangreichen und unübersichtlichen Kreditwesengesetz. Andererseits enthalte das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wiederum „sehr viele neue komplexe Regelungen“, deren Umsetzung für die Firmen mit einem hohen Aufwand verbunden sein werde, sagte Peggy Steffen vom BVI in der Anhörung. Sie forderte zudem klarere Abgrenzungsregelungen, für welche Firma künftig welches Gesetz gilt. Diese Abgrenzung sei in der EU-Vorgabe klarer als jetzt im Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes.

Der Bundesverband der Wertpapierfirmen sieht in dem neuen Regulierungsrahmen nur für kleine Dienstleister eine wirkliche Entlastung, während er für mittelgroße „dem bisherigen im Hinblick auf Komplexität und Umfang kaum nachsteht“, wie es in seiner schriftlichen Stellungnahme heißt. Geschäftsführer Michael Sterzenbach sieht hier allerdings „ein Stück weit das Kind in Brüssel in den Brunnen gefallen“. Problematisch sei vor allem, dass auch kleine Firmen vom ersten Euro an, den sie Eigenhandel betreiben, in die Kategorie der mittleren Firmen fielen, führte Sterzenbach aus. Dies ziehe eine wesentlich umfangreichere Regulierung und höhere Eigenkapitalanforderungen nach sich.

Nero Knapp vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter vermisst für seine Mitglieder, bei denen es sich überwiegend um Kleinunternehmen handele, eine wirksamere Entlastung durch die Neuregelung. Als Beispiel nannte Knapp die vierteljährliche Meldepflicht für die Finanzinformation, die mit einem ungeheueren Aufwand verbunden sei, und plädierte für eine jährliche Meldepflicht.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger begrüßte den Gesetzentwurf. Er bringe das Ziel voran, „risikoadäquate und passgenaue aufsichtsrechtliche Anforderungen an Wertpapierinstitute zu schaffen, die vom Geschäftsmodell und dem Umfang der betriebenen Aktivitäten der einzelnen Wertpapierinstitute abhängen“, heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Marc Liebscher von der Schutzgemeinschaft kritisierte allerdings die vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank. Wegen unklarer Kompetenzabgrenzung drohten hier Streitigkeiten und Wahrnehmungslücken. Generell zeigte sich Liebscher vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals besorgt, inwieweit die BaFin in ihrer derzeitigen Aufstellung überhaupt ihrer Aufsichtsfunktion gerecht werden könne.

Solche Bedenken wies Klaus-Eckart Wolf von der BaFin zurück. Was die vom Bundesverband der Wertpapierfirmen kritisierten Eigenkapitalanforderungen angeht, meinte Wolf, dass sich für die weit überwiegende Zahl der Firmen nichts ändern werde. Im Einzelfall könne es sein, dass Eigenhändler mehr Eigenkapital brauchen, andere aber auch weniger. Das müsse die Praxis zeigen. Grundsätzlich begrüßte es Wolf aber, dass ein angemessener Anteil des verwalteten Kundenvermögens mit Eigenkapital unterlegt sein muss.

„Weitestgehend“ einverstanden mit dem Regierungsentwurf zeigte sich auch Rudi Röglin von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Für die angeschlossenen Institute werde es, was Fragen der Anlegerentschädigung betrifft, bis auf Begrifflichkeiten keine Änderung gegenüber der geltenden Rechtslage geben.

Ingo Speich von der Deka Investment GmbH übte, unabhängig von dem konkret zur Begutachtung stehenden Gesetzentwurf, grundsätzliche Kritik an der derzeitigen „Regulierungswelle“ auf EU-Ebene. Viele Vorhaben seien in sich nicht abgestimmt und zum Teil widersprüchlich. Diese EU-Regulierung habe auch steigende Kosten für Anleger zur Folge.

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