16.03.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 337/2021

Völkerrechtlicher Status der Westsahara

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet das Westsahara betreffende Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung und das Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko als unterschiedlichen völkerrechtlichen Regelungen unterliegende und daher getrennt zu betrachtende Hoheitsgebiete. Wie sie in der Antwort (19/27150) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25997) schreibt, sei der endgültige völkerrechtliche Status der Westsahara ungeklärt. „Die Bundesregierung unterstützt unverändert alle Bemühungen der Vereinten Nationen, auf der Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats zu einer gerechten, praktikablen, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen.“

Marokko sehe die Westsahara als Teil seines Staatsgebietes und betreibe diesbezüglich eine Subventionspolitik, die einerseits auf Sahraouis ziele und andererseits Investitionen und Zuzug von Marokkanern unterstütze. Der Bundesregierung sei weiterhin bekannt, dass sich seit 1976 eine erhebliche Anzahl marokkanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in den Gebieten der Westsahara angesiedelt hat. Den Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge lebten derzeit knapp 600.000 Menschen in der Westsahara. Nach Medienberichten soll es sich hierbei größtenteils um Zuzügler aus Marokko sowie deren Nachkommen handeln, wie es in der Antwort heißt. Belastbare Zahlen über die genaue Zusammensetzung der Bevölkerung der Westsahara sowie über den Zu- und Wegzug einzelner Gruppen lägen der Bundesregierung jedoch nicht vor. „Die Frage nach dem Kreis der Wahlberechtigten innerhalb und außerhalb des Territoriums bei einem Referendum über den endgültigen Status der Westsahara gehört seit den 1970er Jahren zu den zentralen Fragen des Konfliktes, auf die alle Konfliktparteien seither mit verschiedenen Mitteln Einfluss zu nehmen versuchen.“

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