Stand des EU-China-Investitionsabkommens
Berlin: (hib/FNO) Weitere Teile des umfassenden Investitionsabkommens mit China (CAI) sollen noch im März veröffentlicht werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27336) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26636). Nachdem der Text des Abkommens am 22. Januar 2021 auf Englisch veröffentlicht wurde, sollen nun die Marktzugangsangebote folgen. Einen Zeitplan für die Ratifizierung des Abkommens gebe es nicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass während des Ratifizierungsprozesses vor allem das Nachhaltigkeitskapitel große Aufmerksamkeit erfahren dürfte. Darin verpflichten sich beide Seiten unter anderem zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Mitgliedstaaten werden wahrscheinlich nicht zustimmen müssen, um das CAI in Kraft zu setzen, schreibt die Regierung.
Die Verhandlungen zu weiteren Investitionsschutzbestimmungen mit China werden auf separatem Weg fortgesetzt. Bisher gebe es keine Verständigung über ein Investitionsgerichtssystem und die von der EU geforderten hohen Investitionsschutzstandards. Die Bundesregierung werde sich allerdings dafür einsetzen, die Gespräche innerhalb der nächsten zwei Jahre abzuschließen.
Im CAI verpflichtet sich China zu neuen Marktöffnungen, etwa im Bereich der Elektroautos. Zudem wurde das bisherige Öffnungsniveau nun erstmals völkerrechtlich festgesetzt. Chinesische Staatsunternehmen dürfen europäische Marktteilnehmer nicht mehr diskriminieren. Dazu erhält die Europäische Union umfassende Informationsrechte, außerdem wurde ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart.