17.03.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 341/2021

Geänderte Zugangsvoraussetzungen für Seelotsen-Ausbildung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Zugangsvoraussetzungen für die Seelotsen-Ausbildung modifizieren. Dies sei nötig, da aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der deutschen Seeschifffahrt zunehmend ein struktureller Bewerbermangel für den Beruf des Seelotsen zu verzeichnen sei, heißt es in dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes“ (19/27528).

Nach aktueller Rechtslage müssten Bewerberinnen und Bewerber für die Seelotsenanwartschaft neben einem gültigen Befähigungszeugnis zum Kapitän eine bestimmte Seefahrtzeit nachweisen können, schreibt die Regierung. Durch den Rückgang von Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren, und die damit verbundene rückläufige Entwicklung bei der Ausbildung deutscher Seeleute hätten sich Bewerber dieser Qualifikation in den letzten Jahren drastisch verringert. „Unter den derzeitigen Voraussetzungen werden die in den nächsten Jahren durch Ruhestand vakant werdenden Stellen nicht mehr nachbesetzt werden können“, heißt es in der Vorlage.

Die Neukonzeption der Ausbildung betrifft demnach insbesondere die Kompensation der klassischen Seefahrtzeit durch eine „bedarfsgerechte Praxisausbildung“. Statt der bisherigen achtmonatigen Ausbildungszeit, die Anwärter vor einem Einsatz als Seelotsen durchlaufen mussten, solle eine maximal zweijährige, modulare Ausbildung geschaffen werden, die einem breiteren Bewerberkreis die Möglichkeit zum Erwerb der notwendigen Kenntnisse eröffnet, schreibt die Regierung. Dieser neue Ausbildungsweg soll durch eine Änderung der Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsen geregelt werden. Daneben ist als Ausgleich für die Kompensation der Fahrtzeit die Intensivierung der umfassenden psychologischen Eignungsbeurteilung geplant.

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