17.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 347/2021

Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Berlin: (hib/STO) Um eine von der Innenministerkonferenz (IMK) erbetene Prüfung durch das Bundesinnenministerium (BMI), „ob durch Rechtsänderungen dem illegalen Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen besser begegnet werden kann“, geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/27417) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26989). Danach wird das BMI bei der erbetenen Prüfung zu möglichen Rechtsänderungen die fachliche Expertise des Bundeskriminalamts (BKA) einbeziehen. Dabei wird laut Vorlage insbesondere eine Bewertung des BKA zu der Frage, welche Rolle Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im aktuellen Kriminalitätsgeschehen der Bundesrepublik spielen, Berücksichtigung finden.

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