Fondsstandort Deutschland soll attraktiver werden
Berlin: (hib/AB) Um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fondsstandortgesetzes vorgelegt (19/27631). Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben sollen damit steuerliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen gebündelt werden.
Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs ermöglichten dem Entwurf zufolge weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht. So werden zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft, wodurch Anlegern Kosten erspart würden.
Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen attraktiver werden, dafür wird mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben. Für Arbeitnehmer von Startups wird in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.