19.03.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 358/2021

Änderung des Atomgesetzes

Berlin: (hib/CHB) Der Bundestag befasst sich am kommenden Donnerstag mit dem Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659). Dieser hat das Ziel, bei der Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten den Tatbestand „Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ zu konkretisieren. Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht der Funktionsvorbehalt der Exekutive. Der atomrechtliche Funktionsvorbehalt betrifft den Sachverhalt, dass im Atomrecht die Ausgestaltung des Schutzes gegen SEWD Aufgabe der zuständigen Fachbehörden ist und einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Durch die gesetzliche Normierung soll nun der Funktionsvorbehalt gestärkt werden, womit gleichzeitig die Verteidigung von Genehmigungsentscheidungen vor Gericht gesichert werden soll.

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