Belastungen für die Landwirtschaft
Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/27699), dem Prinzip der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Umwelt-, Natur- und Artenschutz stets Vorrang vor zusätzlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Agrarpolitik einzuräumen. Bis zur Aufhebung der vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 getroffenen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollten keine neuen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe durch Gesetze und andere Regelungen mehr beschlossen werden. Neue ordnungsrechtliche Belastungen und Verpflichtungen für die Landwirtschaft seien zu vermeiden. Falls das nicht möglich ist, sollten diese nur dann beschlossen werden, wenn die jeweiligen Maßnahmen vorab wissenschaftlich fundiert begründet und auf ihre Praxistauglichkeit überprüft wurden. EU-Richtlinien, die die deutsche Landwirtschaft betreffen, sollten laut Fraktion nur noch eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im EU-Vergleich nicht zu schwächen.