22.03.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 365/2021

Unterschiede bei der Grundsicherung im Alter

Berlin: (hib/CHE) Der durchschnittliche Bruttobedarf der Empfänger von Grundsicherung im Alter lag im Juni 2020 bei 828 Euro. Aufgeschlüsselt nach Bundesländern war der Durchschnittswert in Sachsen mit 741 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 909 Euro am höchsten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27495) auf eine Kleine Anfrage (19/24791) der AfD-Fraktion zum Thema Grundrente. Der Wert variiert wegen der Höhe der Lebenshaltungskosten wie zum Beispiel Mietenzahlungen.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2018 ein versicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen von 38.212 Euro erzielt werden musste, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung zu erzielen. Im Jahr 2020 hat eine zum Mindestlohn vollzeitbeschäftigte Person mit einem Jahresverdienst von 19.448 Euro 0,479 Entgeltpunkte erreicht.

Zu den Kosten der Umsetzung der Grundrente schreibt die Regierung: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) sieht einen dauerhaften Mehrbedarf von 912 Stellen und Personalkosten in Höhe von etwa 69,5 Millionen Euro vor. Zudem entstehen in den ersten Jahren weitere Anschubbedarfe insbesondere für die Anspruchsprüfung, Kontenklärung und Einkommensanrechnung. Für diese temporären Aufgaben sind Beschäftigungsentgelte in Höhe von 22 Millionen Euro veranschlagt. Insgesamt sind für die Umsetzung der Grundrente im Haushaltsplan 2021 Personalkosten in Höhe von 91,5 Millionen Euro veranschlagt.„

Marginalspalte