23.03.2021 Auswärtiges — Antrag — hib 369/2021

Fortsetzung des Anti-Piraterie-Einsatzes vor Somalias Küste

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll ihre Beteiligung an der EU-Mission Atalanta vor der Küste Somalias fortsetzen. Hauptaufgaben für die bis zu 300 statt wie bisher bis zu 400 einzusetzenden Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten blieben die Verhinderung und Abschreckung von Piraterieangriffen am Horn von Afrika und die Absicherung von humanitären Hilfsmaßnahmen des Welternährungsprogramms und der Afrikanischen Union in Somalia, heißt es in einem Antrag der Bundesregierung (19/27662).

Auch wenn die Piraterie vor der Küste Somalias wirksam zurückgedrängt werden konnte, sei bei einem Nachlassen der internationalen Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung mit einem raschen Wiedererstarken zu rechnen, schreibt die Bundesregierung und verweist auf die Zunahme anderer Formen der maritimen Kriminalität. „Dazu zählen der Handel mit Waffen unter Verletzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Somalia, die Ein- und Ausfuhr somalischer Holzkohle unter Verletzung des Holzkohleembargos der Vereinten Nationen, der illegale Handel mit Suchtstoffen, Schleuser- und Schlepperaktivitäten sowie illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei.“ Diese illegalen und destabilisierenden Aktivitäten würden organisierte kriminelle Netzwerke und mittelbar auch terroristische Organisationen finanzieren, von denen auch mit Blick auf ein potentielles Wiederaufflammen der Piraterie vor der Küste Somalias unverändert eine Bedrohung ausgehe.

Einsatzgebiet der Mission sind laut Antrag die somalischen Küstengebiete sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Die Bundeswehrsoldaten dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen von Piraten am Strand Somalias vorgehen. „Sie werden hierfür nicht an Land eingesetzt“, heißt es im Antragstext. Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende April 2022, die einsatzbedingten Kosten beziffert die Bundesregierung auf voraussichtlich 21,4 Millionen Euro.

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