Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum siebten Bruttag
Berlin: (hib/EIS) Der technische Fortschritt bei den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei lässt darauf schließen, dass sich Verfahren zur Geschlechtsbestimmung vor dem siebten Bruttag ab Ende des Jahres 2023 etablieren lassen. Das geht aus einer Antwort (19/27545(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26655(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weiter heißt es, dass die Geschlechtsbestimmung im Ei nicht gesetzlicher Standard werden soll. Der geplante Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens (19/10095(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei verfahrensneutral, neben der Geschlechtsbestimmung im Ei soll auch die Aufzucht der männlichen Tiere als Alternative möglich sein.