23.03.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 373/2021

Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren

Berlin: (hib/MWO) Die Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und NGOs an Gesetzgebungsverfahren ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27569) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27111). Die Abgeordneten hatten unter anderem auf ein Gutachten des Normenkontrollrats als unabhängiger Beratungsinstanz der Bundesregierung verwiesen, in dem das Vorgehen der Ministerien bemängelt worden sei. Gefragt wurde unter anderem nach den Referentenentwürfen der Bundesministerien seit dem 19. Dezember 2019 und der Beteiligung der Verbände an den Gesetzgebungsverfahren.

Wie die Bundesregierung schreibt, sei es ihr erklärtes Ziel, die frühe Beteiligung Betroffener im Rechtsetzungsprozess zu stärken. In Umsetzung der Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren vom 15. November 2018 würden alle Referentenentwürfe in der Form veröffentlicht, in der sie im Rahmen der Verbändebeteiligung verschickt worden sind oder von der Bundesregierung beschlossen wurden. Daneben sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung anonymisiert zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Zudem wäre eine von den Fragestellern erbetene erneute Ressortabfrage zur Ermittlung der angefragten Daten unter Berücksichtigung der hohen Anzahl betroffener Regelungsvorhaben nicht mit zumutbarem Aufwand durchführbar.