Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/27707) zur Begriffsklärung und zur praktischen Umsetzung des von der Bundesregierung geplanten Lieferkettengesetzes gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, nach welchen Kriterien sich der Begriff der Angemessenheit im Abschnitt „angemessenen Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt“ (Paragraf 3 Absatz 2) in Bezug auf den genannten Faktor „Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens“ definiert. Außerdem soll die Bundesregierung beantworten, mit welchen Maßnahmen sie vor dem Hintergrund unklarer Rechtsbegriffe und Anforderungen für die Unternehmen Voraussetzungen für eine rechtssichere Planung und Ausgestaltung von Sorgfaltsprozessen sicherstellt.