Straf- und Ermittlungsverfahren mit Terrorismushintergrund
Berlin: (hib/MWO) Nach Straf- und Ermittlungsverfahren mit Terrorismushintergrund im Jahr 2020 fragt die Fraktion die Linke die Bundesregierung. In ihrer Kleinen Anfrage (19/27689) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte aus welchen Vereinigungen entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaften an diesen abgegeben wurden.
Wie die Fragesteller schreiben, ist der seit August 1976 bestehende Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ebenso wie der Paragraf 129 StGB (kriminelle Vereinigung) und Paragraf 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten. Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen forderten seit Jahren die ersatzlose Streichung dieser Strafparagraphen.