24.03.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 384/2021

Förderung Hochbegabter

Berlin: (hib/ROL) Die Förderung Hochbegabter ist derzeit nicht Gegenstand der bildungspolitischen Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Diese Förderung liegt in der Zuständigkeit der Länder, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27582) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27091). Die Bundesregierung beteiligt sich finanziell nicht an Bildungseinrichtungen für Hochbegabte.

Die Definition von „Hochbegabung“ sei Aufgabe der Wissenschaft. Sie untersuche, wie extrem hoch ausgeprägtes Entwicklungspotenzial auf unterschiedlichen Feldern - intellektuell, musisch-künstlerisch, sportlich - definiert werden kann. Eine Vielzahl von Institutionen würden zu Fragestellungen der Diagnostik und Förderung von Hochbegabung forschen.

Grundsätzlich betont die Bundesregierung, dass eine wichtige Voraussetzung für die Identifikation von besonderen Begabungen unter anderem in einer Verankerung einer Begabungs- und Leistungsförderung in verschiedenen Bildungsbereichen liegt. Dazu trage die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei, etwa im Rahmen der gemeinsamen Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“. Dieser Initiative liege ein mehrdimensionales, entwicklungsbezogenes Begabungs- und Leistungsverständnis zugrunde, das die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler einschließt. Im Rahmen dieser Initiative fördere das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen interdisziplinären Forschungsverbund aus insgesamt 16 Universitäten. Dieser entwickele gemeinsam mit den Schulen leistungsförderliche Schulleitbilder und didaktische Konzepte zur gezielten Förderung von leistungsstarken und potenziell besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern.

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