Verhaltensregeln für Abgeordnete
Berlin: (hib/STO) Mit einer Änderung der „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ sollen die Abgeordneten nach dem Willen der AfD-Fraktion verpflichtet werden, dem Bundestagspräsidenten schriftlich anzuzeigen, „welche entgeltliche Interessenvertretung (Lobbytätigkeit) sie vorgenommen haben, insbesondere gegenüber Bundesministerien oder anderen Behörden“. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/27857) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen die Parlamentarier zudem verpflichtet werden, anzuzeigen, welche Optionen auf den Erwerb von Unternehmensanteilen, insbesondere von Aktienoptionen, oder anderen Vermögenswerten sie innehaben. Die Bundestagsverwaltung soll der Vorlage zufolge die von den Abgeordneten angezeigten Daten veröffentlichen.