25.03.2021 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 392/2021

Verbot entgeltlicher Lobbytätigkeit von Abgeordneten

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf ein Verbot entgeltlicher Lobbytätigkeit von Abgeordneten sowie auf eine Anzeige- und Veröffentlichungspflicht für die Zuwendung von Aktienoptionen als Nebeneinkünfte der Parlamentarier. In einem Antrag (19/27872), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert sie zudem die Absenkung der Schwelle für die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht bei Unternehmensbeteiligungen von Abgeordneten sowie die Offenlegung der hieraus erzielten Einkünfte. Zugleich strebt sie eine verpflichtende Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten „auf Euro und Cent“ an sowie eine „Neufassung des derzeit weitgehend wirkungslosen Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung“.

Darüber hinaus macht sich die Fraktion in dem Antrag für ein Verbot von Spenden an Abgeordnete stark, die Mitglied einer Partei sind. Daneben spricht sie sich für eine Beschränkung von Spenden an Parteien auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze von 100.000 Euro pro Person aus.

Gefordert wird in dem Antrag auch die Einführung eines verbindlichen gesetzlichen Lobbyregisters, das Einflussnahmen von Interessenvertretern auf die Bundesregierung bis hin zu Fachreferaten in den Ministerien und auf den Bundestag offenlegt und keine Ausnahmen für relevante Akteure vorsieht. Ferner zielt der Antrag unter anderem auf die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“, der sowohl für Gesetzentwürfe aus den Bundesministerien als auch „aus der Mitte des Parlaments“ offenlegt, inwieweit Interessenvertreter ihre Positionen während der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebracht haben.

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