25.03.2021
Finanzen — Antwort — hib 397/2021
Meldepflichten an das Transparenzregister
Berlin: (hib/AB) Die Bundesregierung hat die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsamts zu den Meldepflichten an das Transparenzregister bestätigt. Das geht aus der Antwort (19/27617(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27162(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Darin führt sie aus, der sich im Zusammenhang mit dem Transparenzregister ergebende Aufwand für Unternehmen resultiere nicht aus einer Einschätzung des Bundesverwaltungsamts. Er ergebe sich aus der geltenden Rechtslage und den unionsbedingten Transparenzpflichten für die mitteilungspflichtigen Vereinigungen.