Datenschutzbeauftragter Kelber überreicht Tätigkeitsbericht
Berlin: (hib/LBR) Datenschutzfragen während der Pandemie sind das beherrschende Thema des Berichtsjahres 2020 gewesen, etwa im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Neufassung der Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst, aber auch dem Schrems II-Urteil. Das geht aus dem 29. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (19/29681) hervor, den der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber (SPD), am Donnerstagmittag an Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) übergeben hat.
„Selbst ohne die Pandemie hätte meine Behörde alle Hände voll zu tun gehabt“, sagte Kelber bei der Vorstellung des Berichts in der Bundespressekonferenz. Seine Behörde habe es geschafft, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, es habe aber auch eine Reihe neuer Aufgaben, wie etwa durch das Registermodernisierungsgesetz oder die Neuregelungen im Telekommunikations- und Telemedienbereich gegeben.
Während die Zahl der Datenschutzverstöße mit 10.024 im Jahr 2020 zurückgegangen sei, sei die Zahl der gemeldeten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger auf 7.878 gestiegen. Besonders viele Meldungen seien von Finanzämtern, Jobcentern und Telekommunikationsunternehmen eingegangen. Und auch bei der Begleitung von Rechtsetzungsvorhaben habe es mit 423 (2019: 273) einen starken Anstieg gegeben. Es seien 88 Kontrollen durchgeführt worden, coronabedingt oft durch alternative Methoden, wie etwa schriftliche Kontrollen.
Kelber verwies mit Blick auf Gesetzentwürfe im vergangenen Frühjahr auf „die sehr hohe Schlagzahl mit oft unnötig kurzer Frist“, die umfassende Prüfungen unmöglich machten, sodass handwerkliche Fehler oftmals unentdeckt blieben. Er plädiere daher für eine Beratung parallel zur Erstellung der Gesetzentwürfe beziehungsweise eine frühzeitige Einbindung des BfDI. Er empfehle, Gesetze, Projekte und Maßnahmen, die in der Pandemie innerhalb kürzester Fristen entwickelt und umgesetzt wurden, nach Ende der Pandemielage sorgfältig zu evaluieren.
Auf die Kritik an der Rolle des Datenschutzes in der Corona-Pandemie erwiderte Kelber, der Datenschutz sei nicht das einzige Grundrecht in der Pandemie, das nicht angetastet wurde. Vielmehr stellten ausgeweitete Meldepflichten und Vorgaben wie etwa im Veranstaltungssektor „oft erhebliche Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ dar. Weiter sagte Kelber, die Corona-Warn-App sei „nur ein Baustein in der Pandemiebekämpfung.“ Am Datenschutz sei noch keine Erweiterung der Warn-App gescheitert. Er wies auch darauf hin, dass bei einem anderen App-Projekt, der Datenspende-App des Robert Koch-Instituts, die datenschutzkonforme Erhebung von Daten „weder rechtlich noch technisch unproblematisch“ sei.
„Ein Tätigkeitsbericht lebt von Negativbeispielen“, sagte Kelber weiter, es gebe aber auch positive Entwicklungen. So nutze die Bundesverwaltung ein gutes Muster für die Auftragsverarbeitung und im Fall der Corona-Überbrückungshilfen konnten datenschutzrechtliche Fragen gut umgesetzt werden.
Seit diesem Jahr gibt es für die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit einen gemeinsamen Tätigkeitsbericht. Noch nicht enthalten sei die Erweiterung der Aufgaben der Behörde durch die Novelle des Umweltinformationsgesetzes, durch die Bürgerinnen und Bürger nun Zugang zur Informationen des Bundes erhalten können, sagte Kelber.