29.03.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 411/2021

Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht

Berlin: (hib/MWO) Über die Neugestaltung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27549) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27047). Bezugnehmend auf den Regierungsentwurf für ein Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, wollten die Fragesteller unter anderem wissen, warum die Bundesregierung ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignet ansieht, den geplanten Reisesicherungsfonds zu betreiben.

Wie die Bundesregierung schreibt, bietet die Rechtsform der GmbH die erforderliche Flexibilität, die Anforderungen des Reisesicherungsfondsgesetzes zu erfüllen. Dies gelte insbesondere für die Einbeziehung der beteiligten Kreise (Reiseanbieterinnen und Reiseanbieter, Verbraucherinnen und Verbraucher, Bund und Länder) in Form eines Beirats, der die Geschäftsführung des Reisesicherungsfonds unterstützt und berät. Zudem sei ein tatsächliches Bedürfnis, neben der GmbH auch andere Rechtsformen zuzulassen, nicht ersichtlich. Bislang sei der Bundesregierung aus den Rückmeldungen der Verbände bekannt, dass der Deutsche Reiseverband, der Bundesverband der Allianz selbständiger Reiseunternehmen sowie der Verband Internet Reisevertrieb Interesse an einer Gesellschafterstellung bekundet haben und hierzu miteinander im Gespräch sind.

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