30.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 416/2021

Kompetenzverteilung beim Zivil- und Katastrophenschutz

Berlin: (hib/STO) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Zivil- und Katastrophenschutz ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27556) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27092). Danach obliegt der Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr den Ländern (Katastrophenschutz). Aufgaben im Brandschutz und Rettungsdienst seien Teil der kommunalen Selbstverwaltung,

Der Bund habe demgegenüber die Aufgabe, die Bevölkerung vor Gefahren im Spannungs- und Verteidigungsfall zu schützen (Zivilschutz), heißt es in der Vorlage weiter. Als Hilfeleistung des Bundes könne dieser bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung eines betroffenen Landes oder bei Betroffenheit von mehr als einem Land Katastrophenhilfe durch Unterstützung von Bundespolizei, Streitkräften oder Kräften anderer Verwaltungen leisten.

Die Einrichtungen und Vorhaltungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), insbesondere im Bereich Lageerfassung und -bewertung sowie Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen, können laut Vorlage auch im Rahmen der Amtshilfe zur Unterstützung eines Landes verwendet werden. Diese Unterstützung umfasse auch die Koordinierung von Hilfsmaßnahmen durch den Bund, wenn das betroffene Land oder die betroffenen Länder darum ersuchen.

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