Erinnerungsort an die Opfer deutscher Verbrechen in Polen
Berlin: (hib/AHE) Auskunft über die Zusammensetzung der Expertenkommission beim Auswärtigen Amt für die Schaffung eines „Erinnerungsortes an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/27618) auf eine Kleine Anfrage (19/26766) der Fraktion Die Linke. Die 16-köpfige Expertenkommission, die zur Erarbeitung eines Konzepts einberufen worden ist, besteht den Angaben zufolge aus deutschen wie polnischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Vertreterinnen und Vertretern deutsch-polnischer Organisationen, von Bundesministerien und des Landes Berlin. Institutionell vertreten seien so unter anderem das Deutsche Polen-Institut, die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, das deutsch-polnische Jugendwerk, das Deutsche Historische Institut Warschau, die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung, die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die Bundeszentrale für politische Bildung, das Museum des Warschauer Aufstands, die Stiftung Auschwitz-Birkenau und die Jagiellonen-Universität Krakau.
Wie es in der Antwort weiter heißt, wolle Außenminister Heiko Maas (SPD) das abgestimmte Konzept gemeinsam mit der Expertenkommission im Spätsommer dieses Jahres der Öffentlichkeit vorstellen. Der Deutsche Bundestag habe den Beschluss zum „Erinnerungsort an die Opfer der deutschen Verbrechen in Polen“ von Ende Oktober 2020 bewusst offen als Gedenkort/Begegnungsort formuliert. Verwiesen wird zudem darauf, dass die Realisierung des Erinnerungsortes nach diesem Beschluss außerhalb der Gedenkstättenkonzeption des Bundes erfolgen soll.