Drohungen gegen Kritiker der türkischen Regierung
Berlin: (hib/STO) Mit Drohungen gegen Kritiker der türkischen Regierung in Deutschland befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27614) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27154). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Drohungen einschließlich Todesdrohungen gegen in Deutschland lebende Wissenschaftler, Politiker sowie Aktivisten aufgrund ihrer kritischen öffentlichen Positionierung gegenüber der Politik der türkischen Regierung hat.
Wie die Bundesregierung dazu mit Stand vom 16. März ausführt, liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) „aktuell Erkenntnisse zu 24 Fällen von Bedrohungen im Sinne der Fragestellung im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 1. März 2021 vor“. Hierbei sei allerdings zu berücksichtigen, dass diese Zahl keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Bei den in den 24 Fällen betroffenen Personen handelte es sich laut Vorlage „um Politiker und Politikerinnen der Partei Die Linke, Internetblogger, Journalisten/Buchautoren, Wissenschaftler, Sportler, Künstler, Abgeordnete/Anhänger der türkischen Partei HDP, einen Vorsitzenden der Kurdischen Gemeinde Deutschlands e.V. sowie Lokalpolitiker“. Manche Personen seien mehrfach Betroffene von Bedrohungen gewesen.
Grundsätzlich werden Andersdenkende auf allen bekannten Kommunikationskanälen angegangen, wie es in der Antwort weiter heißt. Danach geschieht dies entweder unmittelbar persönlich, beispielsweise über Briefe, Telefonanrufe oder elektronische Nachrichten, aber auch in Form von Veröffentlichungen im Internet und vergleichbaren Medien, wobei der überwiegende Teil der Drohungen in sozialen Medien ausgesprochen wurde.
Eine konkrete Gefährdung für in Deutschland lebende Personen aufgrund ihrer öffentlich vertretenen kritischen Haltung gegenüber der türkischen Staats- und Regierungspolitik wird laut Bundesregierung „aktuell nicht gesehen“.