31.03.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 422/2021

Veröffentlichung interner AfD-Einstufung thematisiert

Berlin: (hib/STO) „Verdacht des Geheimnisverrats beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) - Veröffentlichung einer internen Einstufung der AfD als sogenannter Verdachtsfall“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/27964). Wie die Fraktion darin ausführt, berichtete eine Vielzahl an Medien am 3. März 2021 übereinstimmend, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe die „Alternative für Deutschland“ deutschlandweit zum sogenannten „Verdachtsfall“ erklärt.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob nach Ansicht der Bundesregierung durch die Veröffentlichung der internen BfV-Einstufung der AfD als sogenannter Verdachtsfall „in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“ wird. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Maßnahmen die Bundesregierung gegebenenfalls ergreift, „um die entstandene Benachteiligung der AfD auszugleichen, also die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit politischer Parteien möglichst wiederherzustellen“.

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