31.03.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 422/2021

Problematik des „racial profiling“

Berlin: (hib/STO) Die „Problematik des ,racial profiling' und anlasslose Kontrollen der Bundespolizei im Jahr 2020“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/27987). Darin schreibt die Fraktion, dass die Bundespolizei 2019 rund 2,95 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt habe. Solche Kontrollen stünden seit Jahren in der Kritik. „Menschenrechtsorganisationen und antirassistische Initiativen werfen der Bundespolizei vor, sich des Racial Profiling zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes - beispielsweise wegen der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols - verdächtig erscheinen“, heißt es in der Vorlage weiter. Dies „stelle einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes dar“.

Wissen wollen die Abgeordneten, in welchem Umfang die Bundespolizei im Jahr 2020 von Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes Gebrauch gemacht hat, der ihr die Befugnis verleiht, „,im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise' die Identität einer Person festzustellen“. Auch fragen sie unter anderem, in welchem Umfang die Bundespolizei im vergangenen Jahr von Paragraf 22 Absatz 1a dieses Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Nach dieser Gesetzespassage kann die Bundespolizei laut Vorlage „zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise ... in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen ..., soweit anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden, ... jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen“.

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