01.04.2021 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 429/2021

Gesetzentwurf zum UN-Feuerwaffenprotokoll

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum UN-Feuerwaffenprotokoll vom 31. März 2001 (19/28119) vorgelegt, das von Deutschland im Jahr 2002 unterzeichnet wurde und nun ratifiziert werden soll. Durch den Gesetzentwurf, der die Zustimmung zum Beitritt der Bundesrepublik zu dem Protokoll vorsieht, sollen die Voraussetzungen für dessen Ratifizierung geschaffen werden.

Das Protokoll ergänzt den Angaben zufolge das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und ist zusammen mit diesem auszulegen. Als Maßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verpflichte es die Vertragsstaaten zur Kontrolle des innerstaatlichen Waffenerwerbs, Waffenbesitzes sowie des Waffentransfers zwischen Staaten. Es sehe ein umfassendes Kontrollsystem zur systematischen Verfolgung von Feuerwaffen, deren Teilen und Komponenten und Munition vor. Indem das Protokoll die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, den unerlaubten Handel damit und die Veränderung von Kennzeichnungen der Feuerwaffen unter Strafe stelle, werde eine effektive Ausübung der Kontrolle der legalen Verbreitung von Feuerwaffen erleichtert.

Eine Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Protokoll musste laut Vorlage zunächst zurückgestellt werden, da sich die EU vorbehalten hatte, das Feuerwaffenprotokoll für die Europäische Gemeinschaft umzusetzen. Im Ergebnis sei das Protokoll von der EU-Kommission im Jahr 2014 ratifiziert worden. Allerdings wurde es den Angaben zufolge hierdurch lediglich für den europäischen Binnenmarkt implementiert und die Umsetzung in Bezug auf Drittstaaten somit den Mitgliedstaaten überantwortet.

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