25 Fälle von Mittelfehlverwendungen in acht Monaten
Berlin: (hib/JOH) Im Zeitraum vom 30. April 2020 bis 31. Januar 2021 sind laut Bundesregierung im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) 25 Fälle von Mittelfehlverwendungen festgestellt worden. Im Rahmen der nichtstaatlichen EZ seien es elf Fälle gewesen, schreibt sie in einer Antwort (19/27766) auf eine Kleine Anfrage (19/26693) der AfD-Fraktion. Einer uneingeschränkten Veröffentlichung der Daten der Durchführungsorganisationen stünden jedoch der Schutz der Grundrechte Dritter sowie dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung entgegen, betont sie. Um dem Informationsinteresse des Parlaments dennoch ausreichend Rechnung zu tragen, beschränke die Bundesregierung die Veröffentlichung der erfragten Informationen auf den Deutschen Bundestag und stelle dem Parlament in den als Verschlusssache „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlagen 1 bis 3 separat zur Einsichtnahme zur Verfügung.