06.04.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 432/2021

Beendigung der Zusammenarbeit mit Nicaragua

Berlin: (hib/JOH) Die Entscheidung, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Nicaragua zu beenden, hat laut Bundesregierung das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Ressortprinzips „auf Grundlage objektiver Kriterien“ verantwortet. Vor der Entscheidung habe es einen Austausch mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt (AA) gegeben, betont sie in einer Antwort (19/27747) auf eine Kleine Anfrage (19/26699) der FDP-Fraktion.

Die Bundesregierung trage zu multilateralen entwicklungspolitischen Aktivitäten in Nicaragua durch ihre Beiträge zum Kernbudget multilateraler Organisationen und Fonds beziehungsweise ihre Anteile am Kapital multilateraler Banken bei, heißt es darin. Beispielsweise beteilige sich Deutschland an der EU-Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua über seinen Beitrag zum EU-Haushalt mit rund 21 Prozent.

Die bilaterale staatliche EZ mit Nicaragua werde „verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sukzessive über die nächsten Jahre hinweg auslaufen“, schreibt die Bundesregierung. Die Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit im Wassersektor würden damit voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Für Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit werde ein Abschluss bis 2025 angestrebt.

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