06.04.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 432/2021

Projekt zur Gendergerechtigkeit in Pakistan

Berlin: (hib/JOH) An dem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten und von der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) durchgeführten Projekt „Stärkung der Gendergerechtigkeit und sozio-ökonomische Entwicklung mit Landfrauen in Punjab“ in Pakistan ist nach Kenntnis der Bundesregierung keine weitere Organisation personell oder finanziell beteiligt gewesen. Es habe auch keine zusätzlichen Finanzierungsquellen gegeben, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27997) auf eine Kleine Anfrage (19/27509) der AfD-Fraktion.

Die Förderung der Arbeit der beiden kirchlichen Zentralstellen - Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V. (KZE) und Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V. (EZE) - erfolge im Rahmen der sogenannten Globalbewilligung aus Haushaltmitteln des BMZ-Etats, betont die Bundesregierung darin. Aus der Zusammenarbeit ergäben sich besondere Rechte und Pflichten, die in den Förderrichtlinien Ausdruck gefunden hätten. Dazu gehörten Nachweis- und Berichtspflichten gegenüber dem BMZ. Eine Bewertung des Projekts und Aussagen zu Projektdaten könnten erst auf Basis des Schlussverwendungsnachweises vorgenommen werden. Dieser sei nach den geltenden Förderrichtlinien spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes des Vorhabens zu erbringen und liege der Bundesregierung hier noch nicht vor. Entsprechende durch die Fragesteller an die Bundesregierung gerichtete Fragen könnten daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

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