06.04.2021 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 432/2021

BMZ-Geschäftsverteilungsplan wird nicht veröffentlicht

Berlin: (hib/JOH) Eine Herausgabe des Geschäftsverteilungsplans des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist laut Bundesregierung nicht möglich. Das parlamentarische Fragerecht sei nicht auf Selbstinformation, sondern auf Beantwortung gestellter Fragen durch die Bundesregierung ausgerichtet, begründet sie diese Haltung in einer Antwort (19/27795) auf eine Kleine Anfrage (19/26852) der AfD-Fraktion. Die im Geschäftsverteilungsplan des BMZ enthaltenen Informationen zu Struktur und Aufgabenzuweisung ergäben sich aus dem Organisationsplan des BMZ.

Die Bundesregierung merkt außerdem an, dass Detailregelungen des Geschäftsverteilungsplans als Ausdruck der Personal- und Organisationskompetenz des jeweiligen Ministers/der jeweiligen Ministerin und damit als genuiner Teil der exekutiven Eigenverantwortung zur Organisation des ihm/ihr anvertrauten Ressorts zu betrachten seien. „Fragen zu den konkreten Aufgaben- und Zuweisungsregelungen innerhalb eines Ressorts sind somit als administrative Kontrolle und in der vorliegenden Detailtiefe als administrative Überkontrolle zu werten, weshalb eine Übermittlung dieser verwaltungsinternen Informationen unterbleibt.“

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