06.04.2021 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 434/2021

Bundesrats-Stellungnahme zu Durchführungsgesetz

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat am 26. März 2021 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (19/27432) keine Einwendungen zu erheben. Das teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung mit (19/28140).

Die Verordnung vom 17. April 2019 sieht unter anderem die Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der EU-Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, und die Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems vor.

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