07.04.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 437/2021

Onlinehandel mit Tieren begünstigt illegalen Tierhandel

Berlin: (hib/EIS) Der Onlinehandel mit Tieren begünstigt den analog stattfindenden illegalen Tierhandel durch die Möglichkeit, die Tiere einem breiten Publikum anbieten und anonym bleiben zu können. So würden beispielsweise Hundewelpen im Ausland unter schlechten Bedingungen aufgezogen und ungeimpft nach Deutschland transportiert, heißt es in einer Antwort (19/27740) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27369) der AfD-Fraktion. Im Onlineangebot werde häufig die Herkunft der Welpen verschleiert. Um den illegalen Tier- und Welpenhandel im Internet effektiver zu bekämpfen, setze sich die Bundesregierung insbesondere für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen ein, die unter anderem die Einrichtung einer zentralen Recherchestelle der Länder für die Überwachung des Onlinehandels mit Tieren sowie die Aufnahme von Regelungen im Hinblick auf den Handel mit Tieren über das Internet in den neuen EU-Digitalpakt (Digital Services Act) vorsehen. Ferner soll die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Verstößen vereinfacht und das Erlaubnisverfahren für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren neu geregelt werden.

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