07.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 437/2021

Meldepflicht von Frontex-Einsatzkräften

Berlin: (hib/STO) Die interne Meldepflicht von Einsatzkräften in Missionen der EU-Grenzschutzagentur Frontex ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/28043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27094). Danach sind aktuell alle Einsatzkräfte von Frontex gehalten, Ereignisse im Rahmen von sogenannten Serious Incident Reports zu berichten, die eine hohe politische, diplomatische, operative oder mediale Relevanz entfalten oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung an den europäischen Außengrenzen beeinträchtigen.

Gleiches gilt laut Vorlage für Ereignisse, die „mögliche Menschenrechtsverletzungen oder andere Straftaten im Zusammenhang mit Frontex-Einsatzkräften oder dem Frontex-Einsatz darstellen könnten“ oder „Verfehlungen oder Mandatsüberschreitungen der Einsatzkräfte implizieren“.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, unterliegen Frontex-Einsatzkräfte den Meldeverpflichtungen, die sich aus den Operationsplänen ergeben. Darüber hinaus haben deutsche Einsatzkräfte den Angaben zufolge jederzeit die Möglichkeit, etwaiges Fehlverhalten mitzuteilen. „Die nationale Kontaktstelle für Frontex (National Frontex Point of Contact) in Deutschland würde in einem solchen Fall die weiteren Maßnahmen gegenüber Frontex initiieren“, heißt es dazu ferner in der Antwort.

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